taz.de -- Angriff auf Chinesen: Gericht erkennt fremdenfeindlichen Hintergrund
Arrest, Geldzahlungen und Antiaggressionstraining: Das Amtsgericht Hamburg-Altona verurteilt drei Männer, die chinesische Studenten verprügelt hatten.
Bild: Hier fand die Attacke in der Silvesternacht 2023/2024 statt: Abgang am Bahnhof Hamburg-Altona
Weil sie in der Silvesternacht 2023/24 chinesische Studenten verprügelt haben, hat das Amtsgericht Altona drei Junge Männer verurteilt. Das Gericht verhängte Geldauflagen, Freizeitarrest, Gespräche mit der Jugendgerichtshilfe und Antiaggressionstrainings. Besonderes Interesse hatte der Prozess auf sich gezogen, weil bei den Taten ein rassistischer Hintergrund vermutet wurde. Den hielt das Gericht aber nur bei einem der Angeklagten für nachweisbar.
Die zehn chinesischen Studenten waren nach Hamburg gekommen, um in einer Karaokebar zu singen. Auf dem Heimweg nach Bremen wollten sie in Altona eine S-Bahn erreichen – ebenso wie die drei Anklagten. Nach den Erkenntnissen des Gerichts zog der Angeklagte P. einen der Studenten von hinten an dessen Geigenkasten und rief dabei „sching-schang-schong“.
In der Folge kam es zu einem Gerangel auf dem Treppenabgang zum Bahnsteig. Der Angeklagte Ö. schlug den Studenten mit dem Geigenkasten. Danach begannen alle drei Angeklagten, die Chinesen zu schlagen und zu treten, wobei sich Ö. besonders hervortat und der Angeklagte A. zwischendurch zu beschwichtigen versuchte. All das ist durch Videos von Handys und Überwachungskameras in teilweise vorzüglicher Qualität dokumentiert.
Zur Einschätzung, ob und [1][inwiefern der Angriff rassistisch motiviert] war, gingen die Einschätzungen der Prozessbeteiligten auseinander. Der Staatsanwalt gab sich überzeugt, dass fremdenfeindliche Aussagen gefallen seien. Zu hören sei aber nur P.s Ausruf „Hurensohn“ gewesen. Die Zeugen hatten unterschiedliche Angaben gemacht dazu, ob Worte wie „scheiß Chinesen“ oder „fuck China“ gerufen worden sein sollen.
Rassismus oder nicht?
Dass P. „sching-schang-schong“ gerufen habe, räumte auch dessen Verteidiger Gerrit Beencke ein. Das sei zwar geschmack- und respektlos gewesen, aber nicht das Motiv für die Schlägerei. „Das würde voraussetzen, dass sie von einer feindseligen Haltung gegenüber einer ethnischen Gruppe getragen war“, sagt der Anwalt. „Aber das war in dem Moment egal.“
Bei dem Geschehen habe sich der typische Eskalationsverlauf einer jugendlichen Männergruppe gezeigt – „ein klassisches Beispiel für Unreife und Gruppendruck“, fand der Anwalt. Für einen Betrachter von außen sei völlig unverständlich, was das Ganze sollte. Der Angriff sei spontan, nicht geplant und nicht rassistisch motiviert gewesen.
Auch Ö.s Anwalt Jan Raschka argumentierte, „dass die gezielt auf Leute losgegangen sind, [2][weil sie Chinesen waren], ließ sich nicht nachweisen“. In der Silvesternacht komme es ja häufig zu Auseinandersetzungen. Die Tat sei jugendtypisch.
Der Vertreter der Nebenklage hatte das anders gesehen. Wer nach dem Anlass für den Angriff frage, komme letztlich immer auf Eines zurück: „Da sind Leute verprügelt worden, weil sie anders aussahen.“ Zwar nehme er A., der auch versucht hatte zu schlichten, am ehesten seine Reue ab, aber andererseits: „Was gab es hier zu schlichten, es gab ja keinen Streit“, fragte der Nebenklägeranwalt. Die fatale Dynamik des Geschehens hätten die Angeklagten ja selbst in Gang gesetzt.
In seinem Schuldspruch ging das Gericht über die Forderung des Staatsanwaltes hinaus, blieb aber unter der des Nebenklagevertreters, der eine Jugendstrafe zur Bewährung forderte. Aus Sicht des Gerichts ist klar, dass P. fremdenfeindliche Beleidigungen gerufen hat. Für A. und Ö. sei das nicht mit Sicherheit zu sagen.
Das Gericht verurteilte A. dazu, 600 Euro an eine Opferschutzeinrichtung zu bezahlen und vier Beratungstermine wahrzunehmen. Ö. muss 1.500 Euro bezahlen, sich zur Berufsorientierung beraten lassen und ein [3][Antiagressionstraining] durchlaufen. Dazu kommt ein Tag Freizeitarrest, den Richterin Fischer mit dem „Ausmaß der Gewalt“ begründete.
Ö. habe wie ein Boxer oder Kampfsportler auf die Chinesen eingeschlagen. „Körperverletzungen sehen wir täglich“, sagte die Richterin. Aber Schläge mit solcher Kraft – und dann auch noch gegen den Kopf und ins Gesicht – hätten besonderes Gewicht. Alle Zeugen seien nachhaltig davon beeinträchtigt, dass sie ohne Grund massiv verprügelt worden seien.
Ăśber Stunden Nasenbluten
Einer der Chinesen hatte infolge des Angriffs ĂĽber Stunden und noch heute immer wieder Nasenbluten sowie Zahnschmerzen, wie er aussagte. Der Musikstudent konnte wegen eines geschwollenen Auges eine AufnahmeprĂĽfung nicht wahrnehmen und meidet seither Menschenmengen.
P. bekam zwei Tage Freizeitarrest obendrauf. Das Gericht verurteilte ihn wegen Körperverletzung, Beleidigung und weil er ohne Führerschein mit einem Leihwagen ein Polizeiauto gerammt hatte. In einem Fall von Rassismus, so das Gericht, komme zwar auch eine regelrechte Jugendstrafe in Betracht. Allerdings habe P. seit damals keine weiteren Strafverfahren mehr auf sich gezogen. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass er jetzt noch schädliche Neigungen habe.
Alle Angeklagten hatten schon wegen verschiedener Delikte, zum Teil mehrfach, vor Gericht gestanden. Die Höhe der Geldstrafen begründete die Richterin damit, dass diese spürbar sein sollten. Auch sei der Freizeitarrest mitnichten als Vergeltung zu verstehen – einer der Anwälte hatte das als dem Jugendstrafrecht fremd bezeichnet. Vielmehr gehe es darum zu verstehen, dass diese Tat für Erwachsene zu einer Freiheitsstrafe geführt hätte. „Sie sollen sich ansehen, wie es sich anfühlt“, sagte die Richterin.
Das Urteil ist vorläufig nicht rechtskräftig. Die Angeklagten können [4][in Revision oder Berufung gehen].
In der ursprĂĽnglichen Version dieses Artikels fehlte im vierten Absatz der Urheber einer Aussage: der Staatsanwalt.
22 Jan 2026
LINKS
[1] /Angriff-auf-Chinesen-in-Hamburg/!6135404
[2] /Dialogveranstaltung-von-Chinesinnen/!6076690
[4] https://www.justiz.nrw.de/BS/lebenslagen/verfahren_u_prozess/Berufung_und_Revision
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