taz.de -- Inobhutnahme von Kindern: Eine Frage der Macht
Mariam kÀmpft um ihre Kinder, die nach einer Inobhutnahme beim Vater leben. Juristinnen kritisieren: HÀusliche Gewalt zÀhle in Sorgerechtsverfahren oft wenig.
Mariam stellt eine kleine Krokodilfigur in einer rot-gelben Eischale auf den Tisch. Das gebastelte Tier hat sie ein paar Stunden zuvor als Geburtstagsgeschenk von ihren Kindern Nizar und Ahmed bekommen, die sie besucht hat. Seither habe sie wieder dieses âLoch im Bauchâ, erzĂ€hlt sie und schaut verlegen zur Seite. Es ist das Loch, das sie immer fĂŒhlt, wenn die Kinder fragen, wann sie wieder bei ihr leben können.
Vor zwölf Jahren kam Mariam [1][aus Kabul nach Deutschland]. Offiziell, um zu studieren, aber auch, um der Gewalt in ihrer Heimat zu entfliehen. Doch die Gewalt holte sie wieder ein, als sie 2017 ihren ebenfalls aus Afghanistan stammenden Ex-Partner kennenlernte. In den vergangenen acht Jahren hat Mariam mehr als 30 Anzeigen gegen ihn wegen physischer Gewalt, Drohungen und Beleidigungen gestellt. Die Ermittlungen wurden laut Mariam in den meisten FÀllen eingestellt, nachdem ihr Ex-Partner die Taten bestritten hatte. In einem Verfahren wurde er aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
2022 trennte sich Mariam von dem Mann und zog aus der gemeinsamen Wohnung in Marzahn aus. Die Eltern teilen sich das [2][Sorgerecht] fĂŒr die zwei Kinder, die zunĂ€chst hauptsĂ€chlich bei Mariam lebten. âDrei Jahre lang wollte er die Kinder nicht. Er hat sie nur unregelmĂ€Ăig getroffenâ, erzĂ€hlt Mariam. Aber dann beantragt das Jugendamt von Marzahn-Hellersdorf im April 2025 eine Inobhutnahme â eine vorĂŒbergehende Aufnahme von Kindern in Notsituationen â und ordnet die vorlĂ€ufige Unterbringung der Kinder beim Vater an.
Die BegrĂŒndung: Der jĂŒngere Sohn hatte bei einem Termin im Jugendamt offenbar von einer Ohrfeige durch die Mutter erzĂ€hlt. Der Ăltere wiederum hatte wohl Gewalttaten seines Vaters beklagt, die dieser auch in der Vergangenheit zugegeben hatte. So berichtet es das Jugendamt in einer rechtlichen Stellungnahme zu der Inobhutnahme, die der taz vorliegt.
Viele Inobhutnahmen bei migrantischen Familien
Noch wĂ€hrend des Termins mit der Familie ordnete das Jugendamt die Unterbringung beim Vater an, zudem eine medizinische Untersuchung in der Kinderschutzambulanz der CharitĂ©. Mariam wehrte sich gegen die Entscheidung und bestritt den Vorwurf, das Kind geschlagen zu haben. Ihr Verhalten habe aggressiv-bedrohlich und unkooperativ gewirkt, schreibt das Jugendamt in der Stellungnahme. Unter der Drohung, die Polizei zu rufen, wurde Mariam aufgefordert, das GebĂ€ude zu verlassen. âGewalt, Rassismus, BehördenunfĂ€higkeit â ich habe hier alles erlebt. Aber das System kann mich und meine Kinder nicht schĂŒtzenâ, sagt Mariam heute dazu.
In Berlin fanden laut [3][dem statistischen Bericht der Jugendhilfe] 2024 60 Prozent der Inobhutnahmen aufgrund einer KindeswohlgefÀhrdung in Familien statt, in denen mindestens ein Elternteil migrantisch ist.
Niki Drakos, Koordinatorin der Beratungsstelle [4][Frauenkreise Berlin], hat dafĂŒr zwei ErklĂ€rungen: Einerseits hĂ€tten es migrantische Familien schwerer, ihre Kinder gut zu versorgen, da sie ĂŒberdurchschnittlich von Armut und von Diskriminierung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt und hĂ€ufig auch von instabilen Aufenthaltssituationen betroffen sind. Andererseits, so Drakos, âgibt es eine lange Tradition in der sozialen Arbeit, rassifizierte Personen zu problematisieren beziehungsweise âpassend zu machenâ.â
Die Sozialarbeiterin zĂ€hlt die VorwĂŒrfe auf, die JugendĂ€mter regelmĂ€Ăig gegen migrantische MĂŒtter erheben: eine zu zuckerhaltige ErnĂ€hrung, die Beaufsichtigung der Kinder durch Ă€ltere Geschwister und eine kinderreiche Familie auf kleinem Wohnraum. Treten mehrere dieser UmstĂ€nde zusammen auf, kann eine Inobhutnahme folgen.
Zweite Inobhutnahme
Sogar, dass sie kein Deutsch schreiben und lesen konnte, sei einer Mutter vom Amt angelastet worden, berichtet Drakos. Auch âmangelnder Kooperationswilleâ, den man Mariam vorwarf, werde oft als Grund fĂŒr die Inobhutnahme genannt. âDas bedeutet, dass das Elternteil nicht das tut, was das Jugendamt will. Das sagt aber nichts ĂŒber das VerhĂ€ltnis des Elternteils zu dem Kind ausâ, kritisiert Drakos.
Dass ein Mann seine Frau schlĂ€gt, scheint bei JugendĂ€mtern kaum eine Rolle zu spielen. In der Regel gingen die Ămter meistens immer noch davon aus, dass ein gewalttĂ€tiger Partner ein guter Vater sein kann, so die Sozialarbeiterin. âDie psychologische Erkenntnis ist aber, dass [5][Gewalt gegen die Mutter immer auch Gewalt gegen die Kinder] ist.â
Mariam klagte gegen das Jugendamt â und das Familiengericht Kreuzberg lehnte die Inobhutnahme zunĂ€chst ab. Doch kurze Zeit spĂ€ter Ă€nderte das Gericht seine Entscheidung. Bei einem Kinderarzttermin sei unzureichende Körperhygiene festgestellt worden, die Kinder befĂ€nden sich in einem âausgeprĂ€gten LoyalitĂ€tskonfliktâ, begrĂŒndete das Jugendamt seinen zweiten Inobhutnahmeantrag. AuĂerdem befinde sich Mariam in einer âScheinkooperationâ mit dem Jugendamt und habe âbewusst eine Entfremdung vom Vater herbeigefĂŒhrtâ.
In Folge der zweiten Inobhutnahme werden Nizar und Ahmed mit ihrem Vater Mitte April 2025 in einer Wohngruppe des Vereins Kinderhaus Mark Brandenburg untergebracht. Mariam erhĂ€lt dort zweimal pro Woche fĂŒr jeweils eineinhalb Stunden begleiteten Umgang mit ihren Kindern. Als die SozialpĂ€dagog*innen der Einrichtung dem Jugendamt per E-Mail ihre Zweifel an der Notwendigkeit ihrer Begleitung sowie die Möglichkeit hĂ€ufigerer Treffen pro Woche anbringen, antwortet das Jugendamt, dass weder unbegleitete noch hĂ€ufigere Termine zwischen Mariam und ihren Kindern âkindeswohldienlichâ seien.
Ende Juli kommt ein vom Familiengericht angeordnetes psychologisches Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Mutter âĂberreaktionen in Form von Dramatisierungenâ zeige. Mariam wird aufgefordert, âKooperationsfĂ€higkeit mit den Institutionen zu entwickelnâ. Auf Grundlage des Gutachtens und der positiven Entwicklung der Kinder wird im September dem Vater die Betreuung in seinem Haushalt zugesprochen.
Ungerechte Sorge- oder Umgangsrechtsverfahren
Umgangskontakte der Mutter ohne fachliche Begleitung seien unrealistisch, da Mariam dem Vater die Verantwortung fĂŒr die Familiensituation zuschreibe. In den Akten ist von Mariams Anzeigen wegen hĂ€uslicher Gewalt keine Rede. âEs bleibt mir keine andere Wahl, als allem zuzustimmen â egal, was ich erlebt habeâ, sagt Mariam bitter. âDas System interessiert das nicht.â
RechtsanwĂ€ltin [6][Asha Hedayati aus Neukölln] ist spezialisiert auf Familienrecht und kennt die Probleme von Frauen, die zu Hause Gewalt erfahren, zur GenĂŒge. âFĂŒr Familiengerichte spielt die Gewalt, die vor der Trennung auf der Partnerschaftsebene stattgefunden hat, selten eine Rolleâ, sagt sie. AuĂerdem wĂŒrden polizeiliche Ermittlungen das Sorge- oder Umgangsrechtsverfahren in die LĂ€nge ziehen, dafĂŒr seien Familiengerichte nicht aufgestellt.
In der Rechtspraxis werde es daher fast ausnahmslos fĂŒr kindeswohldienlich gehalten, dass die Kinder Kontakt zu beiden Elternteilen haben, egal was auf der partnerschaftlichen Ebene passiert ist. âWir haben dieses Bild der Kleinfamilie. Das steht ĂŒber allem, das muss geschĂŒtzt werdenâ, sagt Hedayati. In manchen FĂ€llen wĂŒrden AnwĂ€lt:innen ihren Mandantinnen sogar raten, [7][hĂ€usliche Gewalt zu verschweigen], um schneller zu einer Einigung zu kommen und den Kontakt zu ihren Kindern nicht zu gefĂ€hrden. âRecht ist keine Frage der Gerechtigkeit. Recht ist derzeit eine Frage von Macht und MachtverhĂ€ltnissenâ, fasst die Juristin zusammen.
Zu dem Einzelfall Ă€uĂert sich das Jugendamt Marzahn-Hellersdorf auf taz-Anfrage nicht. Dass Inobhutnahmen von vielen Familien â darunter auch migrantischen â nicht verstanden oder akzeptiert werden, könne unter UmstĂ€nden als Diskriminierung empfunden werden, so Heiko Tille von der Jugendamtsleitung des Bezirks. DiskriminierungsvorwĂŒrfe wĂŒrden jedoch auch als Schutzbehauptung genutzt, um sich nicht mit den familiĂ€ren Problemen auseinanderzusetzen, die einer Inobhutnahme zugrunde liegen. Da eine Inobhutnahme nur unter klaren Voraussetzungen durchgefĂŒhrt werden könne und die Anrufung des Familiengerichts verpflichtend ist, könne jegliche WillkĂŒr dem Grunde nach ausgeschlossen werden, so Tille.
10 Mar 2026
LINKS
[1] /Schwerpunkt-Afghanistan/!t5008056
[2] /Sorgerecht-fuer-Kinder-nach-Trennung/!5917492
[3] https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/k-v-4-j
[4] https://www.frauenkreise-berlin.de/post/brosch%C3%BCre-rassismus-bei-inobhutnahme
[6] /Interview-mit-Autorin-Asha-Hedayati/!5958232
[7] /Haeusliche-Gewalt-beim-Sorgerecht/!5947126
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