taz.de -- BGH urteilt gegen Klimakläger: Ende eines Irrweges

Der Versuch von Umweltorganisationen, Unternehmen wie BMW und Mercedes mit Klagen zu mehr Klimaschutz zu zwingen, ist gescheitert. Und das zu Recht.

Bild: Klimaschutz muss durch Gesetze und nicht durch Klagen durchgesetzt werden hat der BGH entschieden

Der Versuch von Umweltverbänden, große Unternehmen mit Klagen zu besonders anspruchsvollem Klimaschutz zu zwingen, ist in vollem Umfang gescheitert. Nachdem in Deutschland noch keine einzige dieser Klagen erfolgreich war, hat der Bundesgerichtshof (BGH) dieser Strategie jetzt [1][mit seinem Grundsatzurteil endgültig den Stecker gezogen]. Zu Recht.

Der BGH erinnerte daran, dass in der Demokratie der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen trifft und nicht die Gerichte aufgrund der Klagen von Einzelpersonen. Nur der Gesetzgeber ist für die Entscheidung legitimiert, welcher gesellschaftliche Sektor noch welche CO₂-Emissionen ausstoßen darf.

Das leuchtet angesichts der aktuellen Klagen unmittelbar ein. So klagte die Deutsche Umwelthilfe [2][gegen Mercedes und BMW, Greenpeace klagte gegen VW]. Was aber ist mit Ford, Opel und Hyundai? Was ist mit den Lkw- und Flugzeugherstellern? Sollen Gerichte nur dort aktiv werden, wo eine NGO gerade Kapazitäten für Klagen und Hoffnung auf gute Öffentlichkeitswirkung hat?

Außerdem ist der Verkehr ja nur einer der klimarelevanten Sektoren. Es gibt auch noch Gebäude, Industrie, Landwirtschaft und die Energieversorgung. Jeder Sektor hat seine eigene Logik, seine eigenen Interessenskonflikte. Die Abwägung all dieser Aspekte ist genuine Aufgabe der Politik. Gerichte wären hiermit nicht nur überfordert, sie sind hierzu auch nicht legitimiert.

Noch deutlicher wird das, wenn man über den Rand der [3][Klimapolitik] hinwegblickt. Selbst wenn man sich objektiv darauf einigen könnte, wie eine optimal austarierte Klimapolitik aussieht, dann kommt doch ganz sicher etwas dazwischen – eine globale Pandemie, ein verbrecherischer Angriffskrieg – mit neuen drängenden Problemen und neuen Sachzwängen. Müsste dann nicht das gerichtliche Verfahren neu aufgenommen werden? Oder zeigt nicht auch dies, dass politische Fragen in politische Gremien gehören?

Wir alle wissen, dass die Politik zu wenig tut, zu viel Rücksicht nimmt, in Deutschland, in Europa und global. Das aber ist ein anderes Problem. Hier helfen vielleicht Klagen gegen die untätigen und zögerlichen Parlamente, wo dies möglich ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Jahr die Gelegenheit, neue Impulse zu setzen.

24 Mar 2026

[1] /Urteil-des-Bundesgerichtshofs/!6165047

[2] /Verbrenner-Aus-vor-Gericht/!6165096

[3] /Schwerpunkt-Klimawandel/!t5008262

AUTOREN

Christian Rath

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