taz.de -- Ermittlungen in Sachsen-Anhalt: Staatsanwaltschaft darf Partei-Unterlagen behalten

In Sachsen-Anhalt wird gegen CDU, SPD und AfD ermittelt. Eine Razzia war zwar rechtswidrig. Die beschlagnahmten Akten dĂŒrfen trotzdem ausgewertet werden.

Bild: Ermittler durchsuchen die GeschÀfts- und FraktionsrÀume von CDU, SPD und AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt, am 1. Juli 2025

Das Amtsgericht in Magdeburg hat angeordnet, die bei einer Durchsuchung im Landtag Sachsen-Anhalt im vergangenen Sommer beschlagnahmten Dateien und Unterlagen der SPD-Fraktion großteils sicherzustellen. Zwar war die Razzia rechtswidrig, trotzdem sei es fĂŒr die Staatsanwaltschaft notwendig, die GegenstĂ€nde zu beschlagnahmen, um die Tat aufzuklĂ€ren, erklĂ€rte das Gericht am Mittwoch.

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ermittelt gegen drei Fraktionen des Landtags [1][wegen des Vorwurfs der Untreue]. CDU, AfD und SPD sollen unzulĂ€ssig Geld an „Abgeordnete mit besonderen Funktionen“ gezahlt haben. AfD und SPD sollen die Gelder von April 2020 bis 2021 gezahlt haben, die CDU stellte die Zahlungen nach eigenen Angaben vergangenes Jahr ein. Der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt hatte 2023 gegen diese Praxis Anzeige erstattet.

Anfang [2][Juli 2025 betrat die Polizei mit Durchsuchungsbefehlen] den Landtag von Sachsen-Anhalt, erlassen wurden sie vom Amtsgericht Magdeburg fĂŒr die GeschĂ€fts- und FraktionsrĂ€ume von CDU, SPD und AfD. Der Vorfall sorgte bundesweit fĂŒr Aufsehen. CDU und SPD legten Beschwerde ein. Die AfD gab nach Angaben des Amtsgerichts die gesuchten Unterlagen freiwillig heraus und legte keine Rechtsmittel ein.

Vor der höheren Instanz, dem Landgericht Magdeburg, bekamen CDU und SPD recht: Die Razzia sei rechtlich unzulĂ€ssig gewesen, entschied das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hĂ€tte vor der Durchsuchung den Landtag zur Herausgabe der Unterlagen auffordern mĂŒssen. Ohne vorherige Anfrage sei die [3][Durchsuchung unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig, berichtete der MDR].

Kein „Beschlagnahmeverbot“

Nach der Entscheidung des Landgerichts musste sich das Amtsgericht damit befassen, ob die Staatsanwaltschaft die sichergestellten Unterlagen wieder an die CDU und die SPD herausgeben muss. Vergangene Woche erklĂ€rte das Amtsgericht dann: Die Ermittler:innen dĂŒrften die beschlagnahmten Daten der CDU behalten und auswerten.

Frank Bommersbach, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, kĂŒndigte daraufhin an, man werde die Entscheidung des Amtsgerichts prĂŒfen und Beschwerde einreichen.

An diesem Mittwoch folgte eine wortgleiche ErklĂ€rung vom Amtsgericht fĂŒr die Unterlagen der SPD-Fraktion. Demnach seien die beschlagnahmten GegenstĂ€nde möglicherweise bedeutend als Beweise. Es sei deshalb fĂŒr die AufklĂ€rung der Tat notwendig und verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig, die Unterlagen zu behalten.

Das Gericht habe dabei berĂŒcksichtigt, dass die Durchsuchung laut Landgericht rechtswidrig war. Aber abgewogen mit dem öffentlichen Interesse an einer Strafverfolgung, komme es trotzdem „nicht zu einem Beschlagnahmeverbot“.

Von der SPD heißt es, man habe den Beschluss des Amtsgerichts zur Kenntnis genommen. Falko Grube, Parlamentarischer GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Fraktion, erklĂ€rte, seine Fraktion unterstĂŒtze die Beweissicherung und arbeite eng mit den Behörden zusammen. „Die angeforderten Unterlagen haben wir bereits damals freiwillig ĂŒbergeben.“ Die Sicherstellung sei aber unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig. „Ein einfaches Schreiben mit der Bitte um Übermittlung der Nachweise hĂ€tte ausgereicht.

29 Apr 2026

[1] /Verdacht-auf-Veruntreuung/!6097630

[2] /Nach-Razzia-im-Landtag-Sachsen-Anhalt/!6099211

[3] https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/durchsuchung-cdu-spd-landtag-rechtswidrig-100.html

AUTOREN

David Muschenich

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