taz.de -- Überraschender Kabinettsbeschluss: Bundesregierung für Abgabe auf gezuckerte Getränke

Das Bundeskabinett kündigt eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke an. Im Gespräch sind je nach Zuckergehalt bis zu 32 Cent je Liter.

Bild: Für manche Getränke in solchen Dosen könnten Hersteller ab 2028 eine Zuckerabgabe zahlen

Die Bundesregierung kündigt in ihrem am Mittwoch beschlossenen [1][Gesetzentwurf] zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge eine [2][Abgabe auf mit Zucker gesüßte Getränke] an. Diese solle ab 2028 eingeführt werden, jährlich rund 450 Millionen Euro einspielen und „der gesetzlichen Krankenversicherung in geeigneter Art und Weise entlastend zugutekommen“, heißt es in der Vorlage.

Die geplante Abgabe auf stark zuckerhaltige Getränke sei „nicht nur aus finanziellen Gründen sinnvoll, sondern auch aus Gründen der Prävention“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). „In anderen Ländern sehen wir, dass der Zuckerkonsum messbar zurückgegangen ist, nicht zwingend als ein Ergebnis von weniger Konsum, sondern einer Anpassung der Rezeptur durch die Hersteller, die dann eben auch deutlich weniger Zucker zugefügt haben.“

Die Ministerin wies darauf hin, dass eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke „bereits in hundert Ländern“ erhoben werde. Gerade bei Kindern und Jugendlichen tragen solche Getränke Experten zufolge erheblich zur täglichen Zuckeraufnahme bei. Damit steige das Risiko deutlich, Karies zu entwickeln sowie an Adipositas oder Typ-2-Diabetes zu erkranken.

Die Details der nun geplanten Abgabe sollen in einem eigenen Gesetz festgelegt werden, einen offiziellen Entwurf gibt es noch nicht. Die [3][Finanzkommission Gesundheit], die im Auftrag der Bundesregierung Sparvorschläge für die Krankenversicherung geprüft hat, empfiehlt jedoch, unter 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter keine Steuer zu erheben, von 5 bis weniger als 8 Gramm 26 Cent je Liter und bei höheren Gehalten 32 Cent zu kassieren. 100 Prozent Fruchtsäfte und Getränke mit künstlichen Süßstoffen sollten ausgenommen werden. Die Kommission rät, die Abgabe „herstellernah“ zu erheben, zum Beispiel bei demjenigen, der das Getränk auf den Markt bringt.

Weniger Kranke, weniger Ausgaben

Die Finanzkommission Gesundheit schlug auch höhere Steuern auf Alkohol und Tabak vor. Dem Papier zufolge könnten Zigaretten und Feinschnitt in den kommenden fünf Jahren um 8 beziehungsweise 18,5 Prozent teurer werden.

Die Abgabe würde dem Staat nicht nur mehr Einnahmen bescheren. Vielmehr würde die gesetzliche Krankenversicherung der Kommission zufolge mittel- und langfristig 20 bis 170 Millionen Euro pro Jahr einsparen, weil weniger Menschen infolge des Konsums solcher Getränke erkranken.

Der [4][Bundesparteitag der CDU] hatte einen Antrag für eine Zuckersteuer zunächst abgelehnt. Nach den Vorschlägen der Finanzkommission und kurz vor dem Kabinettsbeschluss zu den Krankenkassenbeiträgen unterstützte aber auch Unionsfraktionschef [5][Jens Spahn] die Abgabe. Auch die SPD hatte Zustimmung signalisiert. (mit afp)

29 Apr 2026

[1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz_Kabinett.pdf

[2] /Debatte-um-Steuer-auf-zuckrige-Getraenke/!6174109

[3] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_20260330.pdf

[4] https://www.cdu.de/38-parteitag/

[5] https://www.zdfheute.de/politik/krankenkassen-reform-finanzreform-warken-eckpunkte-zuckersteuer-100.html

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Jost Maurin

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