taz.de -- EuGH-Urteil zu Rundfunkgebühren: Rundfunkbeitrag ist rechtens

Stellt der Rundfunkbeitrag eine Beihilfe zugunsten der öffentlich-rechtlichen Sender dar? Ja, macht aber nichts. Der EuGH billigt die Finanzierung.

Bild: Keine „unzulässige Steuer“: Der Rundfunkbeitrag muss gezahlt werden

Der seit 2013 in Deutschland geltende Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen EU-Recht. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Anlass war eine Vorlage des Landgerichts Tübingen.

Früher wurden ARD, ZDF und Deutschlandradio über Rundfunkgebühren finanziert. Zahlen musste jeder, der ein empfangsbereites Gerät (Radio, Fernseher oder Computer) besaß. Weil dabei jedoch zu viel geschummelt wurde, gibt es seit 2013 den leichter abzurechnenden Rundfunkbeitrag. Zahlen muss nun jeder Wohnungsinhaber. Grundlage ist ein Staatsvertrag der Bundesländer. Pro Wohnung werden derzeit monatlich 17,50 Euro fällig, auch für eine Familie oder eine WG.

Beim Landgericht Tübingen waren die Verfahren von sechs Privatpersonen anhängig, die sich weigerten, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, weil sie ihn für eine unzulässige Steuer halten. Ein Einzelrichter des Landgerichts Tübingen legte das Verfahren daraufhin im August 2017 dem EuGH vor, um die Vereinbarkeit des neuen Rundfunkbeitrags mit EU-Recht zu prüfen.

Das Landgericht monierte vor allem, dass der Rundfunkbeitrag eine Beihilfe zugunsten der öffentlich-rechtlichen Sender darstelle. Als Beihilfe sei er schon deshalb unzulässig, weil er der EU-Kommission nicht zur Prüfung vorgelegt und von dieser nicht genehmigt worden sei.

Die EU-Kommission hatte 2007 die damalige deutsche Rundfunkgebühr tatsächlich als Beihilfe eingestuft. Diese Beihilfe war aber genehmigt worden, unter der Bedingung, dass ARD, ZDF und Deutschlandfunk diese Einnahmen nur für ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag ausgeben.

Der EuGH stufte nun auch den neuen Rundfunkbeitrag als Beihilfe ein. Eine neue Prüfung und Genehmigung durch die EU-Kommission sei jedoch überflüssig, da es sich um „keine erhebliche Änderung“ handle. Nach wie vor werde der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert. Dessen Auftrag habe sich nicht geändert, die gleichen Anstalten erhalten das Geld. Die neue Erhebungsform, die an der Wohnung statt am Rundfunkgerät hängt, vereinfache lediglich die Erhebung. Auch die Gesamtsumme, rund 8 Milliarden Euro pro Jahr, bleibe ungefähr gleich.

Im Juli hatte bereits das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Rundfunkbeitrag [1][mit dem Grundgesetz vereinbar ist].

14 Dec 2018

[1] /Urteil-des-Bundesverfassungsgerichts/!5522603

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Christian Rath

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