taz.de -- Schwarz-rotes Asyl: Was heißt „in Abstimmung mit“?

Union und SPD legen die Einigung zur Zurückweisung von Asylsuchenden unterschiedlich aus. Es geht um die Rücksicht auf Nachbarstaaten wie Österreich.

Bild: Die Bundespolizei kontrolliert den Grenzübergang zwischen Niedersachsen und den Niederlanden in Bad Bentheim

Freiburg taz | Wird die anvisierte schwarz-rote Bundesregierung Asylsuchende auch dann an der Grenze zurückweisen, wenn der dortige EU-Nachbarstaat nicht einverstanden ist? Darüber sind sich Union und SPD uneins – nur zwei Tage [1][nach ihrer „Einigung“ in den Sondierungsgesprächen].

Dass auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden, das war ein zentrales Wahlkampfversprechen der Union und ihres Kanzlerkandidaten Friedrich Merz. Es war auch ein zentraler Bestandteil des Fünfpunkteplans, den CDU/CSU, FDP und AfD Ende Januar gemeinsam als [2][Resolution im Bundestag] beschlossen hatten. Nach dem [3][Messerangriff von Aschaffenburg] sagte Merz, er werde keine Regierung bilden, wenn es nicht zu Zurückweisungen an der Grenze komme. Hier sei keinerlei Raum für Kompromisse mehr, er gehe „all-in“.

Im [4][Sondierungspapier] sind die Zurückweisungen nun auch enthalten: „Wir werden in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn Zurückweisungen an den gemeinsamen Grenzen auch bei Asylgesuchen vornehmen. Wir wollen alle rechtsstaatlichen Maßnahmen ergreifen, um die irreguläre Migration zu reduzieren.“ Auf den ersten Blick hat sich Merz durchgesetzt. Doch es gibt noch Interpretationsspielraum.

Was heißt denn „in Abstimmung mit“ den Nachbarstaaten? In der Öffentlichkeit wurde dies zunächst so verstanden, dass hier ein Konsens mit dem jeweiligen Nachbarstaat erforderlich ist. Auf großes Interesse stieß daher, dass das österreichische Innenministerium schon kurze Zeit später die dortige Polizei anwies, „unionsrechtswidrige Einreiseverweigerungen seitens der deutschen Behörden nicht zu akzeptieren“. Allerdings gab Österreichs Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) ein ganz anderes Signal und sagte der Bild, es sei „erfreulich, dass sich auch Deutschland dazu bekennt, konsequent gegen illegale Migration vorzugehen“.

Heißt „in Abstimmung“ auch „im Konsens“?

Wie auch immer die österreichische Position am Ende aussieht: Ein Vetorecht hat die kommende Koalition den Nachbarländern nicht eingeräumt. CDU-Unterhändler Jens Spahn interpretierte die Formulierung „in Abstimmung“ im Gespräch mit Table-Briefings so: „Man spricht miteinander, aber man macht sich nicht abhängig von der Zustimmung des anderen.“

Tatsächlich findet sich die Formel „in Abstimmung“ auch im Grundgesetz, in [5][Artikel 23 Absatz 6] zur deutschen Europapolitik. Dort wird die Formulierung so interpretiert, dass kein Konsens erforderlich ist, aber auch mehr als ein bloßes Miteinander-Reden.

SPD-Chefin Saskia Esken wies Spahns Interpretation dennoch zurück. „Wir haben was anderes vereinbart, und dabei bleiben wir auch“, sagte sie im Deutschlandfunk. Angesichts der Weltlage müsse Europa geeinigt auftreten, deshalb solle man „nicht auf anderen Feldern versuchen, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen“.

Auch eine zweite Formulierung im Sondierungspapier dürfte noch relevant werden. Dort heißt es, es sollen „rechtsstaatliche“ Maßnahmen ergriffen werden. Bekanntlich hält die juristische Fachwelt die generelle Zurückweisung aller Asylsuchenden an der Grenze für einen Verstoß gegen EU-Recht. Merz will sich daher auf einen Notstand berufen, um das EU-Recht nicht anwenden zu müssen.

Es ist allerdings fraglich, ob der Europäische Gerichtshof (EuGH) das akzeptiert. Und es ist auch wahrscheinlich, dass einzelne Asylsuchende ihre Einreise mit Hilfe deutscher Verwaltungsgerichte erzwingen werden. Spätestens dann muss sich die kommende Koalition entscheiden, ob sie den Begriff „rechtsstaatlich“ ernst meint oder ihn nur als leere Floskel verwendet.

10 Mar 2025

[1] /Ergebnis-der-Sondierungen/!6074196

[2] /Antrag-gegen-Migration-im-Bundestag/!6062259

[3] /Taeter-von-Aschaffenburg/!6067966

[4] /Ergebnis-der-Sondierungen/!6074196

[5] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_23.html

AUTOREN

Christian Rath

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